Die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Österreich

Stand 01.06.2022


Mit 1. Juni hat die österreichische Regierung die Coronavirus-Maßnahmen weitgehend gelockert.


FFP2-Pflicht:

Nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • Kranken- und Kuranstalten,
  • Alten- und Pflegeheimen und
  • Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden

Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.


3-G-Regel in Krankenhäusern und Pflegeanstalten

3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings erbracht werden.


Veranstaltungen

Es gibt keine allgemeine Sperrstunde und keine Personenobergrenzen mehr.

Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.


Lokale Maßnahmen:

Die österreichweit gültigen Regeln können regional und örtlich weiterhin verschärft werden (so z.B. Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Apotheken in Wien). Genaue Infos und Kontaktadressen und wichtige Telefonnummern dazu sind auf der Website zur Coronavirus-Ampel und auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Landesregierung zu finden. Die Corona-Ampel vereint und regelt die Maßnahmen auf regionaler Basis - nach Ländern, Bezirken und Gemeinden. Die vier Farben der Ampel, die wöchentlich neu bewertet werden, geben Auskunft über das Risiko einer Covid-19-Infektion in Österreich und über das auf regionaler Ebene erforderliche Maß an Maßnahmen, z. B. wo eine Maskenpflicht besteht.

Weitere Informationen: https://corona-ampel.gv.at/

Aktuelle Informationen und Reisehinweise finden Sie auf folgenden Webseiten: